{"id":47,"date":"2015-03-31T01:43:40","date_gmt":"2015-03-31T01:43:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www2.chinainstitut-unifrankfurt.de\/?page_id=47"},"modified":"2015-05-21T18:10:34","modified_gmt":"2015-05-21T18:10:34","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/china-institut.uni-frankfurt.de\/?page_id=47","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>des China-Institut an der Johann Wolfgang Goethe-Universit\u00e4t<br \/>\nFrankfurt am Main e.V.<\/p>\n<p>(Neufassung Stand: Februar 2008)<\/p>\n<h2><strong>\u00a7\u00a01 \u00a0\u00a0\u00a0 Rechtsform, Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/h2>\n<p>(1) \u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eChina-Institut an der Johann Wolfgang Goethe-Universit\u00e4t Frankfurt am Main e.V.\u201c.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und ist in dem Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen VR\u00a01107 eingetragen.<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0\u00a0 Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h2><strong>\u00a7 2 \u00a0\u00a0\u00a0 Zweck<\/strong><\/h2>\n<p>(1) \u00a0\u00a0\u00a0 Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des kulturellen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Austausches zwischen Deutschen und Chinesen, die Vertiefung des gegenseitigen Verst\u00e4ndnisses und die Ausr\u00e4umung von Vorurteilen und Fehlwahrnehmungen der jeweils anderen Kultur.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch<\/p>\n<ol>\n<li>die Tr\u00e4gerschaft einer Forschungsst\u00e4tte f\u00fcr chinesische Sprache und Kultur, die \u00fcber die sinologische Professur, der die wissenschaftliche Leitung des Instituts obliegt, der Johann Wolfgang Goethe-Universit\u00e4t angeschlossen ist,<\/li>\n<li>Veranstaltungen oder Beteiligung an Veranstaltungen im Rahmen des in Abs.\u00a01 bezeichneten Vereinszwecks, z.B. Symposien, Fachtagungen, Vortr\u00e4ge, Fortbildungen, Ausstellungen, Sprachkurse, Filmvorf\u00fchrungen,<\/li>\n<li>Ver\u00f6ffentlichung von wissenschaftlichen Untersuchungen und Herausgabe einer sinologischen Fachzeitschrift,<\/li>\n<li>Austausch von Wissenschaftlern und Studenten,<\/li>\n<li>aktive Vermittlung, Ankn\u00fcpfung und Pflege von Kontakten, Netzwerken und Kooperationen auf allen Ebenen kultureller, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Zusammenarbeit zwischen China und Deutschland,<\/li>\n<li>Sammlung und Ausstellung von chinesischen Kulturgegenst\u00e4nden und deren wissenschaftliche Interpretation.<\/li>\n<\/ol>\n<h2><strong>\u00a7 3 \u00a0\u00a0\u00a0 Mitgliedschaft<\/strong><\/h2>\n<p>(1) \u00a0\u00a0\u00a0 Mitglieder k\u00f6nnen werden:<\/p>\n<ol>\n<li>nat\u00fcrliche und juristische Personen,<\/li>\n<li>nicht rechtsf\u00e4hige Vereinigungen oder Zusammenschl\u00fcsse (Vereine, Gesellschaften b\u00fcrgerlichen Rechts, o.\u00e4.).<\/li>\n<\/ol>\n<p>(2) \u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliedschaft von Vereinigungen oder Zusammenschl\u00fcssen im Sinne von Abs.\u00a01 Buchst. b) setzt voraus, dass eine nat\u00fcrliche oder juristische Person aus dieser Vereinigung oder dem Zusammenschluss die gesamtschuldnerische Haftung f\u00fcr die Pflichten aus dieser Satzung \u00fcbernimmt, insbesondere auch f\u00fcr die Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge einsteht. Zudem muss die Vereinigung oder der Zusammenschluss eines ihrer\/seiner rechtsf\u00e4higen Mitglieder schriftlich bevollm\u00e4chtigen, das Stimmrecht bei Versammlungen auszu\u00fcben.<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand kann nat\u00fcrliche Personen, die im Hinblick auf die Verwirklichung der Vereinszwecke Hervorragendes geleistet haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.<\/p>\n<h2><strong>\u00a7\u00a04 \u00a0\u00a0\u00a0 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/h2>\n<p>(1) \u00a0\u00a0\u00a0 Der Mitgliedsbeitrag f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen (pers\u00f6nliche Mitglieder) betr\u00e4gt \u20ac\u00a080,00 pro Jahr, f\u00fcr Studierende \u20ac\u00a015,00 pro Jahr. Er wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr jedes Jahr neu festgesetzt.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0\u00a0 Studierenden, die die Ziele des Vereins durch aktive T\u00e4tigkeiten f\u00f6rdern, kann der Mitgliedsbeitrag durch Beschluss des Vorstandes erlassen werden.<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0\u00a0 Der Mitgliedsbeitrag f\u00fcr juristische Personen und andere korporative Mitglieder (institutionelle Mitglieder) betr\u00e4gt mindestens \u20ac\u00a0800,00 pro Jahr. Pers\u00f6nliche Mitglieder, deren Verh\u00e4ltnisse sich so ge\u00e4ndert haben, dass eine institutionelle Mitgliedschaft anzunehmen ist, sind verpflichtet dies dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand des China-Instituts unverz\u00fcglich mitzuteilen. Die Umstellung auf eine institutionelle Mitgliedschaft erfolgt zum jeweils n\u00e4chsten Beitragsjahr.<\/p>\n<p>(4) \u00a0\u00a0\u00a0 Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, haben aber die vollen Mitgliedsrechte.<\/p>\n<p>(5) \u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind sp\u00e4testens bis 31.\u00a0M\u00e4rz eines jeden Kalenderjahres zu entrichten. Eine Bescheinigung \u00fcber die steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit ist den Mitgliedern, die ihren Beitrag bezahlt haben, bis zum Jahresende zu \u00fcbersenden.<\/p>\n<h2><strong>\u00a7\u00a05 \u00a0\u00a0\u00a0 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/h2>\n<p>(1) \u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliedschaft endet:<\/p>\n<ol>\n<li>durch Tod,<\/li>\n<li>durch schriftliche K\u00fcndigung zum Jahresende, die drei Monate vor dem Jahresende beim Vorstand eingegangen sein muss,<\/li>\n<li>durch Ausschluss aus wichtigem Grund,<\/li>\n<li>bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Mitgliedsbeitrages trotz zweifacher Mahnung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>(2) \u00a0\u00a0\u00a0 Im Falle des Ablebens eines Mitgliedes wird der noch nicht gezahlte Beitrag nicht eingefordert, der eingezahlte nicht zur\u00fcckerstattet. In den F\u00e4llen des Abs.\u00a01 Nr.\u00a02 &#8211; 4 bleibt die Verpflichtung zur Bezahlung des r\u00fcckst\u00e4ndigen Beitrages aufrechterhalten.<\/p>\n<h2><strong>\u00a7\u00a06 \u00a0\u00a0\u00a0 Organe des Vereins<\/strong><\/h2>\n<p>(1) \u00a0\u00a0\u00a0 Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>der Vorstand,<\/li>\n<li>der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand,<\/li>\n<li>das Kuratorium,<\/li>\n<li>die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<h2><strong>\u00a7\u00a07 \u00a0\u00a0\u00a0 Vorstand<\/strong><\/h2>\n<p>(1) \u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand besteht aus mindestens 6 und h\u00f6chstens 8 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:<\/p>\n<p>Vorsitzender,<\/p>\n<p>Stellvertretender Vorsitzender,<\/p>\n<p>Schatzmeister,<\/p>\n<p>Justitiar,<\/p>\n<p>Schriftf\u00fchrer, und<\/p>\n<p>bis zu 3 weiteren Mitgliedern.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0\u00a0 Den Vorsitz des Vereins soll der Leiter des Sinologischen Instituts am Fachbereich\u00a009 &#8211; Sprach- und Kulturwissenschaften &#8211; der Johann Wolfgang Goethe-Universit\u00e4t Frankfurt am Main oder ein von diesem bestimmter Mitarbeiter des Sinologischen Instituts \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0\u00a0 Die \u00fcbrigen Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Die Amtszeit der hinzugew\u00e4hlten Vorstandsmitglieder betr\u00e4gt drei Jahre.<\/p>\n<p>(4) \u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend sind. Ein Vorstandsmitglied kann sich durch ein anderes mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. \u00dcber die Sitzungen des Vorstands ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorsitzenden und vom Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<h2><strong>\u00a7\u00a08 \u00a0\u00a0\u00a0 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand<\/strong><\/h2>\n<p>(1) \u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorsitzende des Vorstandes, dessen Stellvertreter sowie der Schatzmeister sind Vorstand im Sinne des \u00a7\u00a026 BGB.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0\u00a0 Rechtsverbindliche Erkl\u00e4rungen f\u00fcr den Verein werden von zwei Mitgliedern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes abgegeben.<\/p>\n<h2><strong>\u00a7\u00a09 \u00a0\u00a0\u00a0 Das Kuratorium<\/strong><\/h2>\n<p>(1) \u00a0\u00a0\u00a0 Das Kuratorium besteht aus h\u00f6chstens 15\u00a0Mitgliedern, die vom Vorstand berufen werden. Es \u00fcbt die Funktion eines Beirats aus, ber\u00e4t und unterst\u00fctzt den Vorstand bei seiner T\u00e4tigkeit und f\u00f6rdert die Zwecke des Vereins.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0\u00a0 In das Kuratorium sollen Pers\u00f6nlichkeiten berufen werden, die aufgrund ihrer besonderen Beziehungen zum oder Interessen am chinesischen Kultur- und Wirtschaftsraum, ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit und ihrer Stellung im \u00f6ffentlichen Leben die Ziele des Vereins in besonderer Weise zu f\u00f6rdern geeignet sind.<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0\u00a0 In das Kuratorium soll berufen werden mindestens ein Vertreter<\/p>\n<p>&#8211; \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 des Generalkonsulats der Volksrepublik China in Frankfurt am Main,<\/p>\n<p>&#8211; \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main,<\/p>\n<p>&#8211; \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der Museen der Stadt Frankfurt am Main,<\/p>\n<p>&#8211; \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 des Landes Hessen.<\/p>\n<p>(4) \u00a0\u00a0\u00a0 Mitglieder des Kuratoriums k\u00f6nnen jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand schriftlich ihren Austritt erkl\u00e4ren. Im Falle des Austritts eines in Abs.\u00a03 genannten Mitglieds soll alsbald ein Nachfolger in das Kuratorium berufen werden.<\/p>\n<p>(5) \u00a0\u00a0\u00a0 Das Kuratorium entscheidet \u00fcber die Organisation seiner T\u00e4tigkeit und \u00fcber Zeitpunkt und Tagesordnung seiner Sitzungen.<\/p>\n<h2><strong>\u00a7\u00a010 \u00a0 Mitgliederversammlung<\/strong><\/h2>\n<p>(1) \u00a0\u00a0\u00a0 Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal j\u00e4hrlich im ersten Quartal durch den Vorstand einzuberufen.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn der zehnte Teil der Mitglieder dies unter Angabe des Zweckes und der Gr\u00fcnde schriftlich verlangt.<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0\u00a0 Zu den Mitgliederversammlungen sind die Mitglieder schriftlich, unter Angabe der Tagesordnung, der Stunde und des Ortes der Versammlung, mindestens zwei Wochen vorher einzuladen. Die ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>(4) \u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter, falls auch dieser verhindert ist, durch ein Mitglied des Vorstandes geleitet.<\/p>\n<p>(5) \u00a0\u00a0\u00a0 Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Aufgaben:<\/p>\n<ol>\n<li>Wahl der Mitglieder des Vorstandes mit Ausnahme des Vorsitzenden,<\/li>\n<li>Entgegennahme des T\u00e4tigkeitsberichtes und der Jahresabrechnung des Vorstandes sowie des Pr\u00fcfungsberichtes des Wirtschaftspr\u00fcfers,<\/li>\n<li>Erteilung der Entlastung,<\/li>\n<li>Wahl zweier Rechnungspr\u00fcfer,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber etwaige besondere Antr\u00e4ge des Vorstandes oder einzelner Mitglieder,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber den Erwerb, die Belastung und die Ver\u00e4u\u00dferung von Grundst\u00fccken oder grundst\u00fccksgleichen Rechten, die Aufnahme von Darlehen sowie die \u00dcbernahme von B\u00fcrgschaften und finanziellen Beteiligungen,<\/li>\n<li>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Beschlussfassung \u00fcber Gesellschaftsgr\u00fcndungen und -beteiligungen des Vereins,<\/li>\n<li>Festsetzung der j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr pers\u00f6nliche und institutionelle Mitglieder,<\/li>\n<li>Abberufung von Vorstandsmitgliedern mit Ausnahme des Vorsitzenden,<\/li>\n<li>\u00c4nderung der Satzung,<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n<p>(6) \u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienenen, es sei denn, das Gesetz oder diese Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor. Stimmrechts\u00fcbertragungen sind nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(7) \u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcber jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<h2><strong>\u00a7 11 \u00a0 Beschlussfassung<\/strong><\/h2>\n<p>(1) \u00a0\u00a0\u00a0 Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens drei der anwesenden Mitglieder ist schriftlich und geheim abzustimmen.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0\u00a0 Zu einem Beschluss, der eine \u00c4nderung der Satzung enth\u00e4lt, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen (anwesenden) Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0\u00a0 Zur \u00c4nderung des Zwecks des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.<\/p>\n<p>(4) \u00a0\u00a0\u00a0 Zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von vier F\u00fcnfteln der erschienenen (anwesenden) Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p>(5) \u00a0\u00a0\u00a0 Stimmenthaltungen und bei schriftlicher Abstimmung ung\u00fcltig abgegebene Stimmen z\u00e4hlen f\u00fcr die Mehrheiten der erschienenen Mitglieder als Nein-Stimmen.<\/p>\n<h2><strong>\u00a7\u00a012 \u00a0 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/h2>\n<p>(1) \u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0\u00a0 Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>(4) \u00a0\u00a0\u00a0 Freie R\u00fccklagen d\u00fcrfen gebildet werden, soweit die Vorschriften des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung dies zulassen.<\/p>\n<p>(5) \u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen.<\/p>\n<p>(6) \u00a0\u00a0\u00a0 Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbeg\u00fcnstigten Zweckes wird das nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibende Verm\u00f6gen des Vereins an die Johann Wolfgang Goethe-Universit\u00e4t Frankfurt am Main \u00fcbertragen, mit der Auflage, es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr sinologische Forschung und Lehre zu verwenden.<\/p>\n<h2><strong>\u00a7\u00a013 \u00a0 Inkrafttreten<\/strong><\/h2>\n<p>Mit der Eintragung dieser Satzung in das Vereinsregister erlischt die bisherige Satzung des Vereins.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">top \u2191<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>des China-Institut an der Johann Wolfgang Goethe-Universit\u00e4t Frankfurt am Main e.V. (Neufassung Stand: Februar 2008) \u00a7\u00a01 \u00a0\u00a0\u00a0 Rechtsform, Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr (1) \u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eChina-Institut an der Johann Wolfgang Goethe-Universit\u00e4t Frankfurt am Main e.V.\u201c. (2) \u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und ist in dem Vereinsregister des [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":22,"menu_order":4,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-47","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/china-institut.uni-frankfurt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/47","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/china-institut.uni-frankfurt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/china-institut.uni-frankfurt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/china-institut.uni-frankfurt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/china-institut.uni-frankfurt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=47"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/china-institut.uni-frankfurt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/47\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":187,"href":"https:\/\/china-institut.uni-frankfurt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/47\/revisions\/187"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/china-institut.uni-frankfurt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/22"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/china-institut.uni-frankfurt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=47"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}